Transkriptionsrichtlinien

Ausgangspunkt der vorliegenden Transkription ist eine erste, im Rahmen eines von der Landesbibliothek Coburg abgeschlossenen Werkvertrages hergestellte Abschrift des Textes von LBC, Ms. Cas. 9–11. Die Bände LBC, Ms. Cas. 9 und 10 wurden anhand von Readerprinterkopien Korrektur gelesen. Fragliche Lesungen wurden an den Handschriften selbst überprüft. Für LBC, Ms. Cas. 11 konnte bereits auf die Digitalisate der Chronikbände in Franconica online [2026 durch das neue Spalatin-Portal auf www.franconica.online abgelöst] zurückgegriffen werden.

Die Transkription gibt den Text von LBC, Ms. Cas. 9–11 weitgehend wort- und buchstabengetreu wieder. Entsprechend wurde die Zusammen- bzw. Getrenntschreibung der Handschriften übernommen. Lediglich getrennt geschriebene und mit Trennzeichen versehene Wörter an Zeilenumbrüchen wurden zusammengeschrieben. Da in den Handschriften Trennzeichen zudem nicht konsequent gesetzt wurden, wurden in der Transkription Wortbestandteile am Zeilenende auch dann unkommentiert mit denen zu Beginn der folgenden Zeile zusammengeschrieben, wenn dies an anderen Stellen vom Schreiber so gehandhabt wurde.

Bei der Ansetzung der Buchstaben musste lediglich der Unterschied zwischen I und J geregelt werden: J hat einen Querstrich im meist langen, schlaufenlosen Schaft, während I am Schaftende eine Schlaufe aufweist, die den Schaft wieder kreuzt. Darüber hinaus waren vor allem die Groß- und Kleinschreibung, die in den Chronikbänden bei einigen Buchstaben zahlreiche Zwischenstufen aufweist, und die Darstellung von Diakritika zu regeln.

Generell wurde die Großschreibung von Buchstaben am Wortanfang übernommen, im Wortinnern jedoch nur zu Beginn von Kompositabestandteilen und Wortstämmen wiedergegeben (wie beispielsweise in LBC, Ms. Cas. 10, 36v, 5. Zeile von unten konigRaich oder LBC, Ms. Cas. 10, 134v, letzte Zeile darInnen). Großschreibung in anderen Stellungen wurde ignoriert. Bei einigen, zum Teil besonders vielgestaltig geschriebenen Buchstaben zu Wortbeginn wurde nach Folgenden Regeln zwischen der Wiedergabe als Groß- und Kleinbuchstabe entschieden:

c, d, h, p, v, w Unterscheidungsmerkmal zwischen Groß- und Kleinschreibung war die Größe des Buchstabens: Reicht der Buchstabenkörper über die Mittellinie hinaus, wird der Buchstabe groß geschrieben, bleibt er darunter, klein   mit einer Ausnahme: Der Buchstabenkörper reicht zwar über die Mittellinie hinaus, ist jedoch insgesamt nur sehr schmal. In diesem Fall gilt ebenfalls Kleinschreibung (wie bei derhalb LBC, Ms. Cas. 11, 101v, letztes Wort der 6. Zeile von unten). In Zweifelsfällen war das Verhältnis zu den Großschreibungen in der direkten Umgebung entscheidend.
f Unterscheidungsmerkmal war die Buchstabenform: Der Kleinbuchstabe hat als Unterlänge einen geraden Schaft, der Großbuchstabe einen sanft (oft sanft nach links) geschwungenen Schaft mit kleinem Bogen als Abschluss.
k Auch hier wurde nach der Buchstabenform entschieden: Als Großbuchstabe gilt ein k nur, wenn es links vom Stamm noch einen Abstrich hat; dieser Abstrich ist meist geschwungen.
l Maßgeblich für die Wiedergabe war die Buchstabenform: Weist der Schaft des Buchstabens eine Ausbuchtung nach links mit einem scharfen Knick auf, wird die Form als Großschreibung gewertet, andernfalls als Kleinschreibung. 
s Unterscheidungsmerkmal war die Buchstabengröße: Alle s-Formen, die bis zur Mittellinie reichen, und das Schaft-s wurden als klein gewertet, alle Formen, die über die Mittellinie hinausgehen, als groß.
z Unterschiede, die eine Groß- bzw. Kleinschreibung rechtfertigen, sind im Fall des z nicht zu beobachten. Da das z in LBC, Ms. Cas. 9–11 stets über die Mittellinie hinausreicht, wirkt es dort immer wie groß geschrieben, was sich in der Transkription aufgrund der Menge der z-Graphien jedoch als sehr störend erwies. Daher wurde z in der Transkription überwiegend klein geschrieben und nur zu Beginn von Absätzen oder Abschnitten groß.

 

Diakritika wurden prinzipiell dokumentiert, auch wenn das Beizeichen eventuell nur der Unterscheidung von einem ähnlichen Buchstaben diente, wie beispielsweise im Fall des ‘ů’ der Kringel möglicherweise nur das u gegenüber einem n kennzeichnete. Allerdings wurden ein wie auch zwei Punkte über einem u oder y vereinfachend als ü oder ÿ dargestellt. Außerdem ist bei den Großbuchstaben E und F als Abschluss des oberen Querbalkens ein (gelegentlich weit) abgesetzter Punkt möglich, der nicht als Diakritikum des folgenden Buchstaben gewertet werden darf (siehe z. B. Eysennach, LBC, Ms. Cas. 11, 69r, und 85r, jeweils 4. Zeile von unten).

Die wenigen Abkürzungen, die der Text der Handschriften bietet, wurden stillschweigend aufgelöst. Meist betraf dies auslautendes -n mit Nasalstrich oder übergesetzter geschlängelter Linie, das zu -en aufgelöst wurde (z. B. fůndñ für fůnden und fůrtñ für fůrten, beide LBC, Ms. Cas. 11, 86r, letzte Zeile), ebenso wie auslautendes -e, das etwas über die Mittellinie hinausgeht und einen großen Abschwung aufweist (zu sehen z. B. auf LBC, Ms. Cas. 11, 84r, am Ende der zweiten Zeile vor der Überschrift). Mt mit geschlängelter Linie über dem t wurde zu Maiestat aufgelöst.

Christina Meckelnborg, Anne-Beate Riecke, November 2011
Redaktionell bearbeitet: Dezember 2025