Geschichte der Handschriften

Zu Spalatins Lebzeiten

Im Jahr 1510 erhielt Georg Spalatin (1484-1545) von dem sächsischen Kurfürsten Friedrich III. (1463–1525), gen. der Weise, den Auftrag, eine Chronik des kurfürstlich-sächsischen Hauses zu schreiben, die den Ursprung der Sachsen, Thüringer und Meißner und ihre Geschichte bis in die eigene Zeit behandeln und mit der Darstellung des regierenden Kurfürsten enden sollte. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde die Reinschrift der sog. Chronik der Sachsen und Thüringer gefertigt, die in den drei Coburger Bänden LBC, Ms. Cas. 9-11 vorliegt sowie in dem Weimarer Chronikband HStAW, EGA, Reg. O 21, der aus disparaten Lagenblöcken besteht, die bei Spalatins Tod ungebunden in seinem Haus lagen. Dieses Lagenkonvolut hat eine von LBC, Ms. Cas. 9–11 verschiedene Geschichte, die hier unberücksichtigt bleibt. Wenn der Weimarer Chronikband bisweilen als vierter Band der Chronik der Sachsen und Thüringer bezeichnet wird, so ist dies nicht korrekt und schafft Verwirrung, da in der Tat ein vierter Chronikband bezeugt ist, der jedoch erst später – vermutlich nach 1535 – entstand und dessen Spur sich 1590 verliert.

An der Reinschrift, wie sie in den drei Coburger Bänden und dem Weimarer Lagenkonvolut vorliegt, waren mindestens zwei Schreiber beteiligt, die im direkten Umfeld sowohl des Auftraggebers als auch des Autors am sächsischen Hof in Wittenberg tätig gewesen sein müssen. Zumindest einer der Schreiber gibt sich am unteren Rand des zweiten Chronikbandes (LBC, Ms. Cas. 10, 189r) durch sein Monogramm HB zu erkennen. Wer sich hinter diesen Initialen verbirgt, konnte jedoch bislang nicht geklärt werden. Einen Anhaltspunkt für die Datierung der Reinschrift bietet der Weimarer Band HStAW, EGA, Reg. Reg. O 21. Dort findet sich im sechsten Lagenblock (Bl. 225-248), d.h. in dem Block über die hessischen Landgrafen, als spätestes in der Chronik erwähntes Ereignis die Hochzeit Elisabeths (1502-1557), der ältesten Tochter Landgraf Wilhelms II. von Hessen, mit Herzog Johann dem Jüngeren (1498-1537), dem Sohn Herzog Georgs von Sachsen, am 20. Mai 1516 (242v). Wenngleich dieses Datum auch nicht als Terminus post quem für die gesamte Chronikreinschrift gelten kann, so lässt sich dennoch zusammen mit dem, was die Untersuchung der Wasserzeichen, der Einbände und der Materialien des Weimarer Spalatin-Nachlasses ergeben hat, sowie mit dem, was wir über Spalatins Vita wissen – Spalatin zog im September/Oktober 1516 von Wittenberg nach Torgau, wo er von Kurfürst Friedrich III. bis zu dessen Tod 1525 für Tätigkeiten bei Hofe eingesetzt wurde –, die gesicherte Feststellung treffen, dass die Reinschrift in den Jahren 1515-1517 entstand. Drei der vier erhaltenen Chronikbände, die heutigen Coburger Bände LBC, Ms. Cas. 9-11, wurden sogleich in den Jahren 1516/1517 gebunden, die Lagen des heutigen Weimarer Chronikbandes HStAW, EGA, Reg. O 21 blieben dagegen bis 1681 ungebunden liegen.

Wie aus Spalatins Testament vom 13. Oktober 1535 (HStAW, EGA, Reg. O 56, 3v) hervorgeht, bewahrte er zu diesem Zeitpunkt sowohl die dreÿ Cronnicken bucher mit gemelden (= LBC, Ms. Cas. 9-11) als auch die etlich geschrieben Sextern (= HStAW, EGA, Reg. O 21) in einer seiner zwei Cronicken laden bei sich zu Hause auf, d.h. an seinem neuen Wohnort in Altenburg, wohin er nach dem Tod Kurfürst Friedrichs III. 1525 umgesiedelt war. Offenbar wollte er sich die Möglichkeit offenhalten, die Arbeit an der Chronik jederzeit fortzusetzen.

Nach Spalatins Tod bis 1574

Bislang ging man davon aus, dass die Chronikbände nach Spalatins Tod am 16. Januar 1545 gemäß testamentarischer Verfügung dem sächsischen Kurfürsten als seinem Landesherrn – seit 1532 war dies Johann Friedrich I., gen. der Großmütige – übergeben wurden. In einem Rechnungsbuch von 1540 findet sich jedoch unter den Torgauer Hofausgaben mit Datum vom 28. Mai ein Eintrag, demzufolge Spalatin die beiden im Testament erwähnten Cronicken laden, in denen sich u. a. die drei gebundenen Chronikbände (heute: LBC, Ms. Cas. 9–11) befanden, bereits in diesem Jahr von Altenburg zu Kurfürst Johann Friedrich I. nach Torgau bringen ließ (HStAW, EGA, Reg. Bb 5301, 13r). Nach der Wittenberger Kapitulation 1547 kamen die Bände vermutlich zunächst in die neue Residenzstadt Weimar, dann 1565 unter Herzog Johann Friedrich dem Mittleren von Sachsen-Weimar (1529–1595) in dessen neue Residenz nach Gotha und schließlich 1567 nach der Gothaer Kapitulation zurück nach Weimar an den Hof seines Bruders Herzog Johann Wilhelm I. von Sachsen-Weimar (1530–1573).

Von 1574 bis heute

Nachweisbar sind die drei Chronikbände jedoch erst wieder in der Universitätsbibliothek Jena, wohin sie nach dem Tod Johann Wilhelms I. zusammen mit den Büchern Johann Friedrichs des Mittleren am 30. März 1574 gebracht wurden. Sie werden in drei Inventaren erwähnt, die im Zuge des Büchertransports nach Jena angefertigt wurden (HStAW, Kunst und Wissenschaft – Hofwesen, A 7000, 12r; A 7001, 35v–36r; A 7002, 37v–38r), außerdem in einem Inventar mit dem Titel Hertzogk Johans Friedrichs Bücher von 1582, das eine eigene Abteilung innerhalb des Gesamtinventars der Jenaer Universitätsbibliothek bildet und in zwei Ausfertigungen erhalten ist (ThULB Jena, Bibliotheksarchiv, AC I 1, 173r; StA Coburg, LA E 2405, 243r).

1589 erhob Herzog Johann Kasimir von Sachsen-Coburg (1564–1633), der Sohn des gefangenen Herzogs Johann Friedrich des Mittleren, Anspruch auf die Bibliothek seines Vaters, die daraufhin im Oktober 1590 von Jena nach Coburg gebracht wurde. Aus einem Schreiben Johann Casimirs an die Universität Jena vom 26. Oktober 1590 und einer angefügten Liste geht jedoch hervor, dass die Chronikbände bei dem Transport fehlten (ThULB Jena, Bibliotheksarchiv, AA I 1, 54r und 55r). Der Grund ist sehr wahrscheinlich darin zu suchen, dass Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar (1562–1602), der Sohn Johann Wilhelms I., sie an den herzoglichen Hof nach Weimar ausgeliehen hatte, um sie abschreiben zu lassen. In der Tat existieren seitengetreue Abschriften von den Chronikbänden, die um 1585 im Auftrag Friedrich Wilhelms I. und seiner Mutter Dorothea Susanna angefertigt wurden (FB Gotha, Chart. A 189–191). Dass Herzog Friedrich Wilhelm I. die Chronikbände nach der Herstellung der Abschrift nicht wunschgemäß an Johann Casimir zurückgab, beweist die zwischen 1650 und 1675 in Weimar oder Gotha hergestellte Zweitabschrift der Chronik (FB Gotha, Chart. A 528–530), die möglicherweise durch Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha (1601–1670) in Auftrag gegeben worden war. Diese Zweitabschrift ist nämlich nicht, wie bislang angenommen wurde, eine Abschrift der Erstabschrift, sondern geht zweifelsfrei direkt auf die Chronikbände LBC, Ms. Cas. 9–11 zurück. Erst nach dem Abschluss der Zweitabschrift müssen die Chronikbände dann an den Ort gebracht worden, wo sie der Erbfolge nach hingehörten, d.h. nach Coburg, denn Ende des 17. Jahrhunderts sind sie in der Bibliothek Herzog Albrechts von Sachsen-Coburg (1648–1699), der Bibliotheca Albertina, anzutreffen. Ihre Zugehörigkeit zu dieser Bibliothek bezeugen die Exlibris Herzog Albrechts, die in den Vorderspiegel aller drei Chronikbände eingeklebt sind.

1701 kam ein großer Teil der Bestände der Bibliotheca Albertina gemäß testamentarischer Verfügung Herzog Albrechts in die Bibliothek des Coburger Gymnasium Casimirianum, darunter auch die drei Chronikbände LBC, Ms. Cas. 9–11. Im Katalog des Bibliothekars Johann Georg Brückner von 1734 sind sie unter den Handschriften im Folioformat als Nr. 4 aufgeführt (LBC, Ms. Cas. 2, S. 95). Bei der Neuordnung und Neukatalogisierung der Bestände der Bibliotheca Casimiriana durch den Lehrer Ernst Anton Julius Ahrens im Jahr 1856 erhielten die Chronikbände die Signaturen 8791–8793 (LBC, Ms. Cas. 8, 31v).

Bald nach der Katalogisierung durch Ahrens wurden die drei Chronikbände als Leihgabe des Gymnasiums an die Kunstsammlungen auf der Veste Coburg gegeben, wo sie die Signaturen Ms. 3–5 erhielten. 1956 kamen sie in die im Schloss Ehrenburg residierende Landesbibliothek Coburg und erhielten dort im Zuge einer Neukatalogisierung der Handschriften durch Franz Georg Kaltwasser die noch immer gültigen Signaturen LBC, Ms. Cas. 9–11.

Christina Meckelnborg,  Anne-Beate Riecke, November 2011
Redaktionell bearbeitet: Dezember 2025